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Ab wann sind Corona-Tests kostenpflichtig?

Der Corona-Test ist seit dem 30. Juni kostenpflichtig. 3 Euro muss man jetzt ausgeben, wenn man sich testen lassen möchte. Das gilt allerdings nicht für alle.

Welche Corona-Tests gibt es und wofür sind sie geeignet?

Es gibt verschiedene Corona-Tests, die je nach Situation benutzt werden sollten. Neben laborbasierten PCR-Tests stehen PoC-NAT-Tests, Antigen-Schnelltests und Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Im Folgenden wird erklärt, wann welcher Test am besten eingesetzt wird.

Laborbasierte PCR-Tests

Mit Hilfe von laborgestützten PCR-Tests, dem Goldstandard der Diagnostik, stellt ein Arzt in erster Linie fest, ob eine Person mit Symptomen SARS-CoV-2 hat. Eine PCR-Testung kann aber auch bei asymptomatischen Personen durchgeführt werden, um einen früheren positiven Antigentest zu bestätigen. Ärzte können PCR-Tests auch als Teil einer Behandlung ihrer Patienten anordnen.

PoC-NAT-Tests

PoC-NAT-Tests eignen sich besonders für Notaufnahmen, ambulante Kliniken und Pflegeeinrichtungen, in denen innerhalb kurzer Zeit ein relativ zuverlässiges Testergebnis benötigt wird. PoC-NAT-Testungen sind zuverlässiger als Antigentests und bieten eine höhere Sicherheit.

Allerdings ist die Sensitivität bei diesem Test etwas geringer, was zu häufigeren falsch-negativen Ergebnissen führen kann. Der laborgestützte Echtzeit-PCR-Test sollte bevorzugt werden, wenn es darum geht, Personen mit hohem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zu schützen. Bestehen Zweifel an einem negativen NAT-PoC-Test, kann alternativ auch ein PCR-Test eingesetzt werden.

Dagegen bietet sich eine PoC-NAT-Testung dank ihrer guten Spezifität, also wenige falsch-positive Testergebnisse, zur rapiden Verifizierung positiver Antigen-Schnelltests bei Personen ohne Corona-Symptomen an. Ein PCR-Test im Labor ist hier nicht erforderlich, um einen positiven PoC-NAT-Test zu bestätigen.

Antigen-Schnelltests

Neben der regelmäßigen Untersuchung von Personal oder Bewohnern in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen können Antigen-Schnelltests als Präventivtest eingesetzt werden. Asymptomatische Personen können auch im Rahmen eines Bürgertestprogramms zur Vorbeugung getestet werden.

Eine Genesungsbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn die überstandene Infektion durch einen PCR-Test, PoC-NAT-Test oder eine andere Nukleinsäure-Amplifikationstechnologie gemäß § 22a Abs. 2 IfSG nachgewiesen wird. Wird bei einer Antigentestung ein positives Ergebnis festgestellt, sind ernsthafte Konsequenzen zu ziehen und die Kontakte des Patienten sind erheblich einzuschränken. Ein anschließender negativer Antigen-Schnelltest oder Selbsttest kann ein positives Schnelltestergebnis nicht aufheben.

Antigen-Selbsttests

In bestimmten Szenarien können Antigen-Selbsttests die Sicherheit im Alltag erhöhen – vor allem dann, wenn Menschen keine Masken tragen – zum Beispiel bei einem privaten Besuch oder einer Feier. Sie können auch in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen der Testprogramme der Bundesländer eingesetzt werden.

Ein negatives Antigentestergebnis sollte immer als Momentaufnahme und nicht als endgültiges Ergebnis zum Ausschluss einer Infektion betrachtet werden. Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, im Alltag eine Maske tragen und lüften, all das ist Teil der AHA+L-Regeln, die man immer befolgen sollte, wenn man engen Kontakt zu anderen nicht vermeiden kann.

Corona-Test – Was hat sich seit dem 30. Juni 2022 grundsätzlich geändert?

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden die Testkapazitäten ab dem 30. Juni 2022 noch stärker reduziert. Menschen, die sich auf das Coronavirus testen lassen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests in Anspruch nehmen. Bei Veranstaltungen, bei denen das Risiko der Ansteckung hoch ist, wie Indoor-Veranstaltungen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc. zahlen die Testwilligen drei Euro für den Bürgertest. Die Bundesländer können selbst entscheiden ob sie die Selbstbeteiligung erstatten wollen.

Warum wurden die kostenlosen Corona-Tests abgeschafft?

Die kostenlosen Corona-Bürgertests wurden abgeschafft, weil sie zu kostspielig wurden. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten die kostenlosen Bürgertests zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat gekostet. Sie werden seit dem Frühjahr 2021 durchgeführt, mit einer kurzen Unterbrechung im vergangenen Herbst. Lauterbach zufolge werden für den neuen Rahmen trotz des aktuellen Ansatzes bis Ende des Jahres noch 2,7 Milliarden Euro benötigt. Bei Fortführung des alten Verfahrens wären es fünf Milliarden.

Wie teuer ist ein Corona-Test künftig?

Das hängt davon ab, ob man sich für den Test qualifiziert oder nicht. Für schutzbedürftige Personen ist der Test nach wie vor kostenlos. In bestimmten Situationen müssen die Bürgerinnen und Bürger drei Euro pro Test bezahlen, der Rest wird von der Bundesregierung bezuschusst. Menschen, für die es keinen besonderen Grund gibt, sich testen zu lassen, müssen für die gesamten Kosten des Tests aufkommen.

Corona-Tests für vulnerable Gruppen weiterhin kostenlos

Vulnerable Menschen und diejenigen, die nicht geimpft werden können, sollen weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests erhalten, damit diese Gruppen besser geschützt werden. Dies gilt für folgende Personen:

  • Kinder bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Schwangere im ersten Trimester
  • Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Haushaltsangehörige von infizierten Personen
  • Menschen, die in der häuslichen Pflege arbeiten
  • Pflegende Angehörige
  • Personen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung annehmen können
  • Personen, die nach einer Erkrankung eine negative Bescheinigung benötigen

Wie muss man das nachweisen?

Die Geburtsurkunde oder der Reisepass des Kindes ist erforderlich, um die kostenlosen Tests für Kleinkinder in Anspruch zu nehmen. Für schwangere Frauen ist ein Mutterpass nötig. Personen, die medizinisch nicht in der Lage sind, sich impfen zu lassen, müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das ihren Zustand bestätigt. Teilnehmer an Wirksamkeitsstudien von Impfstoffen können sich von den Studienleitern eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen und diese vorlegen.

Wer sich freitesten lassen will, muss einen Nachweis über das Testergebnis erbringen. Dasselbe gilt für Haushaltsmitglieder von Infizierten, die ebenfalls eine entsprechende übereinstimmende Wohnadresse nachweisen müssen.

Bei Pflegeheim- oder Krankenhausbesuchen besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Test vor Ort zu machen. Ein Besuch kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden, z. B. durch eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle.

Auch pflegende Angehörige müssen der Prüfstelle nachweisen, dass sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreuen, zum Beispiel durch eine informelle Selbstauskunft oder eine Bescheinigung des Pflegestatus.

Auch Leistungsberechtigte und Personen, die von Leistungsberechtigten beschäftigt werden, müssen diesen Umstand nachweisen. Eine leistungsberechtigte Person kann dies in der Regel durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Auch für Personen, die einen Bürgertests mit der Eigenbeteiligung von drei Euro in Anspruch nehmen möchten, ist es notwendig, ihn glaubhaft bescheinigen zu können.

Wer bekommt einen Drei-Euro-Bürgertest?

Bei Familienfeiern, Konzerten und anderen Indoor-Veranstaltungen erhalten die Besucher einen Drei-Euro-Test, um sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich zahlreiche Menschen gleichzeitig mit COVID-19 infizieren. Jeder, der auf der Corona-Warn-App einen roten Alarm hat, oder jeder, der ein Treffen mit Menschen über 60 Jahren oder mit einer Vorerkrankung plant, erhält ebenfalls einen Drei-Euro-Test.

So belegt man den Anspruch auf den Drei-Euro-Test

Auch bei der Zuzahlung von drei Euro muss man die Inanspruchnahme von Corona-Bürgertests glaubhaft nachweisen können. Zum Beispiel kann eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung, die Corona-Warn-App oder eine Selbstauskunft den Kontakt zu Risikopatienten nachweisen.

Wie teuer ist ein Corona-Test bei Symptomen?

Personen mit Symptomen wird geraten, zu Hause zu bleiben und sich telefonisch über das weitere Vorgehen zu informieren. Unabhängig davon, ob sie gegen das Virus behandelt werden oder nicht, müssen sie sich in ärztliche Obhut begeben. Stellt der Arzt fest, dass bei Patienten mit COVID-19-Symptomen ein (PCR-)Test auf das Coronavirus erforderlich ist, wird das Verfahren zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet und von der Kassenärztlichen Vereinigung zuzahlungsfrei angeboten.

Kann man sich auch ohne Grund testen lassen?

Das Bundesministerium für Gesundheit rät, nicht ohne Grund zu testen, da Stichprobentests die Labors überlasten und die Statistiken verzerren können. Wer keinen der aufgeführten Gründe für einen kostenlosen oder drei Euro teuren Bürgertest angeben kann und sich dennoch testen lassen möchte, kann dies tun, sofern er den Test selbst bezahlt.

Wie teuer ist ein grundloser Corona-Test?

Die Höhe des Betrages hängt vom Betreiber der Teststation ab, es ist aber davon auszugehen, dass die Tests 9,50 Euro kosten. Wenn die Menschen einen kostenlosen Bürgertest machen dürfen, erhalten die Apotheken und die Teststationen 9,50 Euro von der Bundesregierung. Daher werden sich die Betreiber wahrscheinlich an diesen Betrag halten.

Der Selbsttest – die Alternative für zu Hause

Selbsttests sind eine hervorragende Alternative zu den Schnelltests. Sie können zuhause mit einem Nasenabstrich oder einer Speichelprobe durchgeführt werden. Die Anleitung zur Durchführung des Selbsttests liegt dem Test bei. Darin erfährt man, wie man die Testung durchführen und die Ergebnisse interpretieren kann. Auf der Startseite von Health Systems 24 finden sich diese Informationen ebenfalls. Außerdem findet man eine große Auswahl an unterschiedlichen Corona-Tests für zu Hause.

Wie zuverlässig sind Schnell- und Selbsttests?

Die Viruslast, also wie stark sich das Virus im Nasen-Rachen-Raum der Person vermehrt hat, beider Testvarianten ist entscheidend für ihre Genauigkeit. In den meisten Fällen ist eine hohe Viruslast erst nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome nachweisbar. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Person bereits ein bis zwei Tage vor dem Auftreten der Symptome ansteckend ist, noch bevor ein Antigen- oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt. Wenn Ihr Antigen-Selbsttest positiv ist, sollten Sie zuhause bleiben, Kontakt vermeiden und die Praxis Ihres Hausarztes kontaktieren, um weitere Maßnahmen zu vereinbaren.

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Jeder, der ein positives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests erhält, hat Anspruch auf einen PCR-Test. Zuvor muss jedoch ein korrekt durchgeführter Antigen-Schnelltest oder Selbsttest gemacht werden.

Das Fazit: Mit einem günstigen Selbsttest auf der sicheren Seite

Die AHA+L+A-Formel sollte auch nach einem negativen Testergebnis befolgt werden, da es sich nur um eine Momentaufnahme handelt. Man sollte Abstand halten, auf Hygiene achten und, wenn es im Alltag oder in geschlossenen Räumen eng wird, unabhängig vom Testergebnis eine Maske tragen.

Zur Bestätigung eines positiven Ergebnisses bei einem Selbsttest kann ein PCR-Test durchgeführt werden. In jedem Fall sollte man sich bei Verdacht auf eine Infektion sofort zuhause isolieren. Um zu testen, ob eine Infektion weiterhin vorliegt, kann man zuhause einfach selber die Selbsttests durchführen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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