Angesichts der weltweiten Pandemie rund um den Ausbruch von COVID-19 ist es verständlich, dass die Menschen Schwierigkeiten haben, an genaue Informationen zu gelangen. Da sich die Details über das Virus und seine Auswirkungen täglich ändern, ist die Unsicherheit für viele Menschen zum vorherrschenden Gefühl geworden.
Wir haben auch einige Informationen zusammengetragen, die für Haustierbesitzer besonders wichtig sein könnten. Unsere Sammlung ist keineswegs umfassend und kann jederzeit veraltet sein. Sie bietet jedoch eine gewisse Orientierung in diesen Zeiten.
Wir möchten Ihnen Folgendes raten: Informieren Sie sich über seriöse Quellen oder offizielle Institutionen, wie das Robert-Koch-Institut, Ihre örtlichen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation (WHO), anstatt ungeprüfte Informationen weiterzugeben.
Darf ich während der Quarantäne Gassi gehen?
Es lässt sich nicht vermeiden – die Antwort ist immer noch nein. Aber während dieser Zeit können Sie Freunde oder Nachbarn bitten, mit Ihrem Hund spazieren zu gehen. Wenn es in Ihrer Nachbarschaft Hundebesitzer gibt, fragen Sie sie, ob sie bereit sind, einen anderen Hund für Spaziergänge aufzunehmen. Schließlich können auch professionelle Spaziergänger während dieser Quarantänezeit helfen.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes ist es wichtig, dass der Spaziergänger Ihre Wohnung nicht betritt und sich nach dem Kontakt mit Ihrem Hund oder der Leine die Hände wäscht oder desinfiziert.
Hundebesitzer können ihren Garten nutzen, um mit ihren Tieren während der Quarantäne Apportierspiele zu trainieren und zu spielen.
Gibt es hierzu ein Gerichtsurteil?
Ein Ehepaar aus Unterfranken beantragte im Oktober 2020 eine Sondergenehmigung, um seinen Hund dreimal täglich auf einer nahegelegenen Wiese ausführen zu können, wurde aber abgelehnt. Die Behörde blieb bei ihrer Entscheidung, woraufhin das Paar sie vor Gericht verklagte.
In ihrem Urteil vom 17.05.2021 entschieden die Richter, dass die Klage des Spaziergängers keinen Erfolg hat, da “die Pflicht zur artgerechten Tierhaltung ‘auch auf andere Weise als durch das Gassigehen der Hündin durch die Kläger selbst’ erfüllt werden kann.”
Das Paar sagte, sie hätten keine Verwandten oder Freunde des Hundes in der Nähe. Nach Ansicht der Richter könnte das Tier aber auch in ein Tierheim kommen. Dort würde man sich auch um Hunde “mit besonderem Charakter” kümmern.
Dieses Urteil zeigt, wie schwierig es für Hundebesitzer ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die es ihnen erlauben würde, ihre Hunde während ihrer Isolation in öffentliche Räume mitzunehmen.
Was ist, wenn ich gegen die Regeln verstoße?
Wenn Sie unter Quarantäne stehen, bleiben Sie bitte zu Hause, um andere vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Die örtlichen Polizeibehörden werden diese Anordnungen durchsetzen. Nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer vorsätzlich eine in § 73 Abs. 1 oder Abs. 1a Nr. 1-7, Nr. 11-20, Nr. 22, Nr. 22a Nr. 23 oder Nr. 24 IfSG genannte Tat begeht und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. l IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfGP genannten Krankheitserreger verbreitet. Beim “BMI-Coronavirus” finden Sie weitere Informationen.
Sobald eine Quarantäne angeordnet wurde, sollten Sie unbedingt zu Hause bleiben. Diese Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz aller unserer Mitbürger und sollen die Ausbreitung so weit wie möglich verlangsamen. Im Notfall können Sie sich jedoch an eine Tierschutzorganisation in Ihrer Nähe wenden und um Hilfe bitten, wenn Sie keinen privaten Weg für jemanden organisieren können, der Ihren Hund oder Ihre Hunde ausführt. Sie können jederzeit jemanden einstellen, der Ihnen mit Ihrem Hund hilft, oder online nach Gruppen suchen, die diese Art von Hilfe anbieten. Achten Sie nur darauf, dass Sie verantwortungsbewusst handeln.
Wer geht mit meinem Hund, während ich in Quarantäne bin Gassi?
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten Menschen, die unter Quarantäne stehen, Freunde oder Nachbarn fragen, ob sie ihren Hund ausführen können. Wenn das nicht möglich ist, gibt es Freiwillige und Programme, die helfen können. Im Folgenden finden Sie einige nennenswerte Hilfsquellen:
- Quarantänehelden
- Caritas
- CoronaCare
- Nebenan
Auf den oben genannten Websites können Sie nach Freiwilligen suchen, die Ihren Hund während der Quarantäne ausführen. Wenn Ihnen das Hundefutter ausgeht, können Sie über die Plattformen auch nach einem kontaktlosen Einkaufsservice suchen. Alternativ bieten viele große Supermärkte inzwischen Lieferservices an, die Sie nutzen können, ohne mit jemandem in Kontakt zu kommen.
Was ist, wenn mein Hund zum Tierarzt muss, während ich in Quarantäne bin?
Auch wenn Tierärzte und Kliniken für Ihr Haustier geöffnet sind, sollten Sie immer vorher anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder zu besprechen, ob ein Besuch möglich ist. Mit Blick auf die Sicherheit aller Beteiligten wäre es am besten, den Tierarzt nur dann aufzusuchen, wenn es absolut notwendig ist, und alles, was warten kann, auf später zu verschieben.