In Deutschland breitet sich das neuartige Coronavirus immer mehr aus. In vielen Vereinen sorgt die Corona-Krise für Besorgnis und auch Verunsicherung während der Corona-Krise. Die allgemeine Verunsicherung wird durch die Berichterstattung in Presse und den sozialen Medien noch mehr angeheizt und es wird nach Möglichkeiten gesucht. Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus, was Sie nun als Vereinsvorstand wissen müssen und wie Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf verschiedene Dinge reagieren können, finden Sie hier.
Coronavirus- Ausbreitung im Verein eindämmen
Das Coronavirus wird von Experten ähnlich stark wie eine Grippe eingeschätzt. So verläuft bei den meisten Erkrankten des Corona-Virus recht glimpflich bis leicht im Laufe der Zeit. Die Krankheit kann jedoch bei einigen erkrankten, gerade mit Vorerkrankung, als Folge einen schweren Verlauf nehmen.
Die schweren Lungenentzündungen als Folge der Corona Erkrankung sind sehr gefährlich, die dabei auftreten können und zum Teil auch intensivmedizinisch betreut werden müssen. Bislang betrafen die Todesfälle der Corona-Krise wohl viele ältere Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen. Von den schweren Folgen dieser Krankheit sind Kinder, junge und gesunde Menschen wohl bislang weniger betroffen.
Wenn Sie der Vorstand eines Vereins sind, sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig und besonnen überlegen, wie Sie die Corona-Infektion Ihrer Vereinsmitglieder und Besuchern möglich fernhalten können. Anfang des Jahres wurde somit auf jegliche größere Events verzichtet, mittlerweile sind diese ohnehin verboten. Die Vereine haben derzeit nur die Möglichkeit eine virtuelle Versammlung zu Corona-Zeiten als eingetragener Verein abzuhalten. Wie die Regelungen in Ihrem Verein sind, in dem Sie Mitglied sind, können Sie via E-Mail-Adresse erfragen.
Das Coronavirus im Vereinsalltag
Um den aktuellen Stand in Bezug auf die Covid-19-Pandemie in Ihrem Verein zu erfahren, wie die geltende Regelung und Maßnahmen in den jeweiligen Bundesländern wie auch Baden-Württemberg aussehen, werfen Sie dazu am besten einen Blick auf die Webseite der Bundesregierung. Diese wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gerade Vereine haben zu Corona Zeiten nicht viele Möglichkeiten, sich zu treffen. Somit müssen diese auf virtuelle Versammlungen zurückgreifen und auf elektronische Kommunikation setzen.
Mitgliederversammlungen
Das Gesetz und das Vereinsrecht sehen vor, dass Entscheidungen bezüglich des Vereins nur in einer Versammlung beschlossen werden können, allerdings sind derzeit andere Wege gefragt, um eine Mitgliederversammlung abhalten zu können. Diese gelten auch zu Corona Zeiten für kleinere Vereine. Möchten Sie somit auf einem anderen Wege eine Entscheidung für Ihren Verein treffen, wie beispielsweise per Telefonkonferenz oder virtuelle Mitgliederversammlung, so muss dies in der Satzung des Vereins festgeschrieben sein.
Ende März 2020 hat der Bundestag infolge der Corona-Pandemie den Rahmen und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie in Zivil-, Insolvenz- und Strafrechtsverfahren verabschiedet. Danach dürfen Mitgliederversammlungen und entsprechend auch Vorstandssitzung auch ohne Satzungsgrundlage online oder schriftlich durchgeführt werden und eine schriftliche Beschlussfassung sind möglich. So haben Sie auch die Möglichkeit als Organisation, Sportverein, Verband und Verein das Vereinsleben trotz Covid-19 aufrechtzuerhalten.
Für die Vereine ist dies eine Beschlussfassung eine wesentliche Entlastung zu Zeiten der Corona-Pandemie. Auf dieser Grundlage können wichtige Beschlüsse problemlos im Umlaufverfahren gefasst werden. Basis dieser Richtlinie ist Art. 2 § 5 Absatz 1 & 2 des Gesetzes, die als Sonderregelung zu § 32 Absatz 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuchs) gedacht ist. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2021.
Müssen bei einer Absage einer Vereinsveranstaltung die Teilnehmergebühren zurückgezahlt werden?
Von langer Hand werden Veranstaltungen seitens Vereine, Sportvereine und von einem Verband geplant. Es werden Versicherungen abgeschlossen, Personal eingestellt und die notwendigen Genehmigungen eingeholt. Dies kann sich, abhängig von der Größe der Veranstaltung, mehrere Millionen Euro kosten. Müssen Sie nun die Events endgültig absagen und haben bereits Teilnehmergebühren eingenommen, so haben diese ein Rückzahlungsanspruch seitens des Vereins oder Vorstands.
Verschieben Sie die Event lediglich, so behalten die bereits bezahlten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ist es einem Gast jedoch nicht möglich zu dem Ersatztermin zu kommen, müssen Sie den Preis jedoch erstatten. Die Auswirkungen der Krise haben viele Vereine im letzten Jahr am eigenen Körper erfahren. Auch diese sind finanziell sehr stark betroffen. Es sind auch schon viele Vereine in Insolvenz gegangen. Diese bekommen derzeit keinerlei finanzielle Unterstützung. Doch die Auswirkungen bleiben an dem jeweiligen Land hängen.
Zum Teil fallen erneut Kosten an, da sie erneut Genehmigungen einholen müssen. Ob es dafür von staatlicher Seite finanzielle Corona-Hilfen aufgrund der Corona-Krise gibt, bleibt noch abzuwarten. Wann erneut Durchführungen von Versammlungen und Event in den verschiedenen Ländern möglich sein wird, ist derzeit noch ungewiss. Der Weg ist noch lang, doch das Vereinsleben soll bestehen bleiben.
Haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht oder dürfen diese den Mitgliedsbeitrag mindern, wenn das Vereinsleben stillsteht?
An sich ist dem nicht so. Der Beitrag wird für den Zweck gezahlt, das Vereinsleben zu erhalten und die Ziele zu erfüllen, die angeschlagen sind. Grundsätzlich ist der Beitrag kein Entgelt für die Leistung des Vereins. Überwiegend werden mit dem Mitgliedsbeitrag die laufenden Kosten eines Vereins gedeckt. Wofür die Beiträge genutzt werden können Sie beim Vorstand oder bei der Mitgliederversammlung erfragen.
Oft ist der Vereinsbeitrag sehr knapp kalkuliert und dient dazu, die anfallenden Kosten des Jahres abzudecken. Der Sinn und Zweck einer Mitgliedschaft liegt darin, eine langfristige, finanzielle Verpflichtung einzugehen.
Aus diesem Grunde ist es auch nicht gerechtfertigt für einen temporären Zeitraum, den Mitgliedsbeitrag zu mindern oder eine außergewöhnliche Kündigung zu vollziehen, nur weil die Leistungen für diesen Zeitraum entfallen. Anderes kann jedoch für eine Zeit- oder Kurs Mitgliedschaft gelten. Dies ist aber abhängig vom Land.
Die Durchführung einer Versammlung ist jedoch in Zeiten wie diesen nicht mehr so einfach. Doch trotz Corona sollte mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden. Das Vereinsleben schläft in diesem Jahr leider sehr ein. Doch es gibt einen Weg, wie Sie die Mitgliederversammlung trotzdem mit Ihren Mitgliedern veranstalten können: Nutzen Sie die virtuellen Möglichkeiten einer Mitgliederversammlung.
Sport während Covid 19: Was ist jetzt für das Immunsystem wichtig?
Es gibt viele Gründe, sich ausreichend zu bewegen. Bewegung hält nicht nur das Immunsystem und den Körper in Form, sondern baut auch Stress ab. “Bewegung senkt den Cortisolspiegel und fördert die Freisetzung von Botenstoffen, die den Körper im Gleichgewicht halten”. Paul Schmidt-Hellinger, er ist Arzt und Sportmediziner an der Charité Berlin und Experte für Strava, ein soziales Netzwerk für sportliche Aktivitäten. Um Sport zu treiben, um das Immunsystem zu stärken, müssen Sportler jedoch einige Dinge beachten, und dies gilt insbesondere für die Corona-Krise. Einerseits geht es darum, sich vor Infektionen zu schützen, aber auch darum, das Immunsystem nicht durch überambitioniertes Training zu schwächen.
Risikosport: Coronaviren gelangen leichter in die Lunge
Es ist auch wichtig, zwischen den verschiedenen Arten von Coronavirus-Infektionen zu unterscheiden. Dies liegt daran, dass eine Infektion des Rachenraums und eine Infektion der Lungenhöhle auftreten kann. Wenn nur der Hals infiziert ist, ist die Krankheit normalerweise mild. “Kurz gesagt, dies führt bestenfalls zu einem Kratzer im Hals”, sagt Experte von Strava. Eine Infektion der Lunge ist dagegen lebensbedrohlich. Da das Immunsystem auf Krankheitserreger reagiert, schwillt die Lungenschleimhaut stark an, so dass das Atmen erschwert wird. In einem solchen Fall ist oft eine intensivmedizinische Behandlung notwendig. “Eine Infektion des Lungenraums ist bei Sportlern wahrscheinlicher, wenn sie sich stark anstrengen und virushaltige Tröpfchen tief in den Lungenraum einatmen”, sagt der Experte. “Daher sollte intensive Anstrengung unter den derzeitigen Umständen unbedingt vermieden werden.
Wer sich alleine im Freien bewegt, ist relativ sicher
Für Sportler, die alleine laufen oder Rad fahren, ist das Infektionsrisiko nicht sehr hoch. “Wenn sie keine Oberflächen berühren, die kontaminiert sein könnten, und sich regelmäßig die Hände waschen, besteht praktisch kein Infektionsrisiko”, sagt Schmidt-Hellinger. Es ist besser, im Moment nicht in Gruppen zu trainieren. Wenn Sie sich trotzdem dazu entschließen, sollten Sie auf jeden Fall einen ausreichenden Abstand einhalten: Aufgrund von Turbulenzen in der Luft kann das Virus länger in der Luft bleiben. “Die empfohlene Distanz von 1,5 Metern beim Laufen dient als allgemeine Faustregel und sollte beim Laufen über längere Strecken mit zehn multipliziert werden”, sagt der Sportexperte. Viele Menschen trainieren jedoch lieber in Gruppen als alleine. „Dann kann eine App wie Strava Ihnen nicht nur dabei helfen, Einheiten zu verfolgen, sondern sich auch selbst zu ermutigen und herauszufordern in belebten Parks im Moment nicht trainieren. „Es ist auch am besten, keine Hanteln, Krafttrainingsgeräte oder Crossfit-Stangen im Freien zu verwenden“, rät Schmidt-Hellinger. Um ihr Immunsystem nicht zu schwächen, sollten auch Freizeitsportler vergleichsweise moderat trainieren. “Es ist hilfreich, die Intensität zu reduzieren und die Lastspitzen herauszunehmen”, sagt der Experte. Eine Idee ist es, Muskelgruppen zu trainieren, für die Sie sich normalerweise keine Zeit nehmen, zum Beispiel die Fußmuskeln. Sie können auch eine andere Sportart ausprobieren, um Dinge auszugleichen, wie z. B. Yoga.
Immer wieder Pausen beim Training machen?
Wichtig ist auch: “Gut trainierte Amateursportler sollten auch in dieser Dauer mit geringem bis mäßigem Stress weiter trainieren”, rät Schmidt-Hellinger. Wenn Sie dagegen das Training vollständig beenden, wird auch die Funktion des stabilen und gesunden Immunsystems beeinträchtigt. Wenn Sie plötzlich aufhören zu trainieren, setzt Ihr Körper das Hormon Cortisol mehr frei, wenn Sie in Stresssituationen geraten. “Der Anstieg des Cortisolspiegels selbst führt daher zu einer Hemmung der Immunfunktion”, sagt der Experte. Daher ist die Kombination von Sportabstinenz und Stress besonders ungünstig. Sie können dem auch entgegenwirken, indem Sie meditieren oder Achtsamkeitsübungen machen.
Wer jetzt mit Sport anfängt, sollte sich langsam herantasten.
Absolute Anfänger müssen in der jetzigen Dauer nicht auf Sport verzichten. Es ist aber auch wichtig, dass sie nicht zu ehrgeizig trainieren, um ihr Immunsystem nicht zu überlasten. “Ein intelligentes sechswöchiges Basistraining ist ein guter Startpunkt für Körper und Geist, um das Immunsystem nicht unnötig zu überfordern”.