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Welche Masken sind erlaubt?

Das Coronavirus treibt nun schon seit mehr als zwei Jahren sein Unwesen. Es wurde im Dezember 2019 in China identifiziert und breitete sich in kurzer Zeit über den gesamten Globus aus. Die zunächst örtlich begrenzte Epidemie wandelte sich innerhalb weniger Wochen zu einer weltweiten Pandemie mit ungeahntem Ausmaß.

Die Gefahr der SARS-CoV-2 liegt in der hohen Ansteckungsgefahr. Das grippeähnliche Virus gelangt hauptsächlich über den respiratorischen Weg in den Körper. Das heißt, dass virushaltige Partikel beim Sprechen, Atmen, Niesen, Husten oder Singen in die Luft geschleudert werden und in die Atemwege anderer Personen eindringen. Die Aerosole können abhängig von ihrer Größe über einen längeren Zeitraum in der Luft schweben.

Da das Virus schwere Langzeitfolgen verursachen kann und von unzähligen Menschen das Leben forderte, etablierten die einzelnen Länder sehr schnell Eindämmungsmaßnahmen. Es wurden Ausgangsbeschränkungen erlassen und die AHA-Regel eingeführt. Diese Formel weist auf die große Bedeutung der Hygiene und des Mindestabstands hin und fordert die Menschen dazu auf, eine Alltagsmaske zu tragen.

Die Vorschriften haben sich im Laufe der letzten Jahre immer wieder geändert, und mittlerweile fällt es schwer, mit den Verordnungen Schritt zu halten. Im folgenden Artikel wird ausgiebig auf die Maskenpflicht eingegangen und wiederkehrende Fragen werden geklärt.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Nach jahrelangen Einschränkungen und Verzicht sehnt sich die Bevölkerung verzweifelt nach der Wiederaufnahme des früheren Lebens. Die aktuellen Inzidenzen sind jedoch alarmierend und brechen neue Rekorde. Aus diesem Grund ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Maßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus abzuschaffen. Dennoch hat der Bundestag eine Abschwächung des Infektionsschutzgesetzes angeordnet.

Seit dem 21. März 2022 wurde der Großteil der strengen Vorschriften abgeschafft. Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr wurde gelockert und auch das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen für nicht Geimpfte sind nicht mehr gültig.

Nichtsdestotrotz besteht der Gesetzgeber weiterhin auf die 3G-Regel in der Gastronomie und bei Kulturveranstaltungen und fordert die Einhaltung von 2G bei Großveranstaltungen und 2G+ in Diskotheken.

Mund-Nasen-Bedeckungen stellen dazu eine effektive Abwehrmaßnahme gegen Aerosole und Tröpfchen dar.
Sie versperren den virushaltigen Partikeln den Eingang in die Atemwege und schützen somit vor der Infektion mit COVID-19.

 

Verschiedene Arten von Schutzmasken

In Deutschland herrschen keine bundesweiten Vorschriften zum Tragen der Maske. Während in einigen Bundesländern die Verwendung von OP-Masken akzeptiert wird, gilt in Ländern wie Bayern noch immer die FFP2-Maskenpflicht.

Die Masken haben sich zum täglichen Begleiter der Menschen entwickelt, weswegen der Mundschutz fast überall erhältlich ist. Die verschiedenen Maskentypen findet man in Apotheken, Supermärkten, Drogerien, im Einzelhandel und sogar an Tankstellen. Doch auch in Online Shops – wie healthsystems24.com – sind Masken aller Art erhältlich, die der aktuellen Corona-Verordnung entsprechen.

OP-Masken

Die OP-Maske hat ihren Ursprung im medizinischen Bereich und findet hauptsächlich im Klinikalltag oder in Arztpraxen Verwendung. Durch den Ausbruch der Coronapandemie erhielt die breite Bevölkerung Zugriff auf den Mund-Nasen-Schutz.

Die medizinische Maske besteht aus Kunststoff, der in mehreren Schichten angeordnet ist. Dieser Vliesstoff besitzt eine Filterfunktion und schützt hauptsächlich vor der Tröpfcheninfektion. Das Tragen einer medizinischen Maske dient somit in erster Linie dem Fremdschutz, da Aerosole den Stoff durchdringen können.

Die Mund-Nasen-Bedeckung wird mit der Hilfe von Ohrschlaufen am Kopf fixiert und ein Nasenbügel aus Draht kann für zusätzlichen Halt sorgen. Die medizinische Gesichtsmaske zeichnet sich durch den typischen Faltenwurf aus, der garantiert, dass sich die Maske optimal an die Gesichtsform anpasst. Während die Außenseite oftmals farbig gestaltet ist, wurde bei der Innenseite auf Farbpigmente verzichtet, um allergische Reaktionen zu vermeiden.

Masken des Standards FFP2

Das Kürzel FFP2 stammt von der englischen Bezeichnung “Filtering Face Piece” und wird für die partikelfiltrierenden Halbmasken verwendet. Dieser Maskentyp ist ein Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung und untersteht somit den Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Substanzen oder Dämpfen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Halbmaske zu tragen.

Erkennbar sind die FFP2-Masken an ihrer Kaffeefilter- oder Entenschnabelform. Sie liegen in der Regel sehr eng am Gesicht an und werden mittels Ohrschlaufen und Nasenbügel befestigt. Durch ihre hohe Schutzwirkung wird der Träger vor Tröpfchen und Aerosolen bewahrt, wodurch sich die Maske in vielen Bundesländern zum Standard im Kampf gegen die SARS-CoV-2-Erkrankung entwickelt hat.

Von FFP2-Masken, die über ein Ventil verfügen, ist Abstand zu nehmen. Sie besitzen keinen Eigenschutz und auch der Fremdschutz wird durch das Ventil beeinträchtigt. Außerdem handelt es sich bei den Masken um Einwegprodukte. Sie sollten dementsprechend regelmäßig gewechselt werden.

Masken des Standards KN95/N95

Die KN95- oder N95-Masken ähneln den FFP2-Masken, erhielten ihre Zertifizierung allerdings in Nicht-EU-Ländern. Sie stammen aus Amerika oder China und halten den EU genormten Prüfverfahren stand. So konnte in einer Vergleichsstudie belegt werden, dass die Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen dieser Maskentypen auf nahezu identischen Grundlagen basieren wie die der FFP2-Masken.

Untersuchungen deckten sogar auf, dass die Filterwirksamkeit der KN95- und N95-Masken die Werte der FFP2-Maske übertrifft. Aus diesem Grund sind die außereuropäischen Masken auch in Deutschland zulässig.

Welche Masken sind zulässig?

Wie bereits dargelegt, unterscheiden sich die Bestimmungen zur Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern. Einige Länder haben eine FFP2-Maskenpflicht angeordnet. Dazu zählen unter anderem:

Bayern

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Sachsen

Niedersachsen

Hamburg

Bremen

Thüringen

In den anderen Bundesländern gibt es eine generelle Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Landesregierungen verpflichten die Einwohner allerdings nicht. Zu diesen Bundesländern gehören Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Doch auch wenn innerhalb der einzelnen Bundesländer unterschiedliche Ansichten über das Tragen von Masken herrschen, ist man sich einig, dass sogenannte Community-Masken keinen ausreichenden Infektionsschutz bieten.

Wie unterscheiden sich die FFP-Masken von OP-Masken?

Die partikelfiltrierende Halbmaske ist aus einem speziellen Stoff gefertigt, der über eine Schutzwirkung von 94 Prozent verfügt. Die Maske wehrt somit Tröpfchen und Aerosole ab und dient dementsprechend dem Eigen- und Fremdschutz. Voraussetzung ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung sich gut an das Gesicht anschmiegt und keine Luft in den Mund-Nasen-Bereich strömt.

Im Gegensatz dazu besitzt die OP-Maske keine Eigenschutzeigenschaften. Sie dient dem Fremdschutz und bildet eine Barrikade gegen Tröpfchen. Aerosole werden von der Maske nicht gestoppt.

Darf man FFP2-Masken aus Stoff tragen?

FFP2-Masken, die in Deutschland zugelassen sind, zeichnen sich durch klar definierte Charakteristika aus. Sie unterliegen der Norm EN 149:2001+A1:2009 und tragen das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Prüfnummer. Dies stellt sicher, dass die Masken dem europäischen Standard entsprechen.

Eine FFP2-Maske, die aus Stoff gefertigt ist, kann nur dann getragen werden, wenn sie über diese beiden Markierungen verfügt. Findet sich auf der Verpackung oder der Maske selbst kein Hinweis auf die CE-Kennzeichnung oder die europäische Norm, ist die Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung nicht sichergestellt. Beim FFP2-Masken kaufen sollte man dementsprechend ein verstärktes Augenmerk auf diese Merkmale haben.

Worauf muss man bei der Verwendung einer FFP2-Maske achten?

Leider gibt es bis heute keine Maske, die einen 100-prozentigen Schutz vor dem Coronavirus bietet. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich an einige Verhaltensregeln beim Tragen der FFP2-Maske zu halten:

  1. Vor dem Anlegen der Maske sollten die Hände ausgiebig mit Seife gewaschen werden. Die gründliche Reinigung spült Bakterien und Viren von den Handflächen.

  2. Die Innenseite der Maske sollte nicht berührt werden.

  3. Das Eindringen von Luft in den Mund-Nasen-Bereich sollte vermieden werden. Die Maske muss also gut platziert werden und eng am Gesicht anliegen.

  4. Der Metallbügel sollte an die Form der Nase angepasst werden.

  5. Der Kontakt mit der Maske sollte während des Tragens vermieden werden.

  6. Beim Absetzen empfiehlt es sich, die Maske ausschließlich an den Ohrenschlaufen anzufassen.

  7. Nach dem Ablegen der FFP2-Maske müssen die Hände erneut gründlich mit Seife gewaschen werden.

  8. Wird die Maske zwischendurch abgesetzt, ist sie in einem luftdichten Beutel aufzubewahren.

  9. Nach etwa 75 Minuten Tragedauer wird geraten, die Maske für eine halbe Stunde abzusetzen.

  10. Die maximale Tragedauer der Maske beträgt acht Stunden.

  11. Ist die Maske verschmutzt, feucht oder beschädigt, ist die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet.

  12. Die Maske darf nicht beim Schlafen getragen werden.

Kann man FFP2-Masken mehrfach verwenden?

In der Regel handelt es sich bei FFP2-Masken um Einwegprodukte, die für die einmalige Verwendung ausgelegt sind. Es gibt allerdings Mittel und Wege, um eine gebrauchte partikelfiltrierende Maske wieder einsatzfähig zu machen. So kann die Maske bei 80 Grad Ober-Unterhitze im Backofen für eine Stunde gebacken werden, um die Schutzfunktion wiederherzustellen. Und auch das Trocknen bei Raumtemperatur kann erfolgreich sein. Die Masken sollten für mindestens sieben Tage gelagert werden.

Wo und wann muss man eine Maske tragen?

Die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus variieren. In einigen Bundesländern ist das Tragen von Masken in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln weiterhin verpflichtend. Auch in der Schule, der Gastronomie, in Beautysalons, beim Frisör und im Einzelhandel müssen u. U. Masken getragen werden.

Wer muss keine Maske tragen und wo gilt die Maskenpflicht nicht?

Im Allgemeinen müssen alle Menschen eine Maske tragen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So sind Kinder unter sechs Jahren von der Maskenpflicht befreit. Auch Personen mit Atembeschwerden und Schwangere sind von den Regelungen ausgenommen.

Im Freien kann sich die Bevölkerung ohne Maske bewegen. Problematisch wird es nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann. Dies ist vor allem bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern der Fall.

In Diskotheken und Prostitutionsstätten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. In anderen öffentlichen Gebäuden – wie Kinos zum Beispiel – kann der Mund-Nasen-Schutz zum Verzehr von Essen und Getränken abgesetzt werden.

Häufige Fragen zu Schutzmasken und Schutzmaßnahmen

Die Corona-Schutzimpfung stellt eine zusätzliche Maßnahme zur Infektionseindämmung dar. Die Maskenpflicht muss weiterhin respektiert werden.

Die Polizei stellt die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sicher. Doch auch Geschäftsinhaber sollten darauf achten, dass Angestellte und Kunden nach der geltenden Corona-Verordnung handeln.

Kinder bis sechs Jahre müssen keine Maske tragen. Ist das 14. Lebensjahr vollendet, greift in einigen Bundesländern die Pflicht, eine FFP2-Maske anzulegen.

Personen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden und Schwangere können einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

Visiere werden vom Robert-Koch-Institut als nicht gleichwertige Alternative zur OP-Maske oder dem FFP2-Schutz angesehen.

Das Fazit - Mit FFP2-Masken auf der sicheren Seite

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus variieren von Bundesland zu Bundesland und rufen sehr viel Unsicherheiten hervor. Da die FFP2-Masken allerdings über eine sehr hohe Schutzwirkung verfügen und den Eigen- und Fremdschutz sicherstellen, sind sie der wohl beliebteste Maskentyp. Des Weiteren werden sie in allen 16 Bundesländern als ausreichender Schutz eingestuft.

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